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FAQ

§57a (Pickerl)

Überprüfung ein Monat vorher, im gelochten Monat oder vier Monate später gilt für die Klassen PKW M1, Motorräder L1 - L3 und Anhänger O1, O2

Überprüfung drei Monate vorher und im gelochten Monat gilt für LKW N1, N2, N3; Rettung, Krankentransporte, Taxi

Warum ein Service machen lassen, wenn das Fahrzeug einwandfrei funktioniert

Bei einem Service werden die Verschleißteile laut Herstellervorschrift geprüft und gewechselt (Öle, Filter, usw.) damit mein Fahrzeug auch weiterhin einwandfrei funktioniert

Gelbe Kontrolllampe leuchtet

Vorsichtig und langsam in die Werkstätte fahren und den Fehler analysieren lassen

Rote Kontrolllampe leuchtet

Sofort anhalten, Motor abstellen um größere Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, Werkstatt anrufen, Fahrzeug abschleppen lassen

Mindestprofiltiefe

PKW mit Sommerreifen gilt 1,6 mm, PKW mit Winterreifen (bei Winterlichen Verhältnissen) gilt 4 mm, für Motorräder gelten die 1,6 mm und für Leichtkrafträder 1 mm

Was sind Winterreifen

Reifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe und der Kennzeichnung M+S, teilweise kombiniert mit einer Schneeflocke (Versicherungen bestehen oftmals auf die Schneeflocke)

Winterreifenpflicht

Gilt vom 01.November bis 15.April bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn)

Spikereifen

Das Fahren mit Spikereifen ist nur in den Sommermonaten Juni, Juli, August und September verboten. Am Heck des Fahrzeugs muss ein genormter Spikeaufkleber gut sichtbar angebracht werden