Bei einem Service werden die Verschleißteile laut Herstellervorschrift geprüft und gewechselt (Öle, Filter, usw.) damit mein Fahrzeug auch weiterhin einwandfrei funktioniert
PKW mit Sommerreifen gilt 1,6 mm, PKW mit Winterreifen (bei Winterlichen Verhältnissen) gilt 4 mm, für Motorräder gelten die 1,6 mm und für Leichtkrafträder 1 mm
Reifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe und der Kennzeichnung M+S, teilweise kombiniert mit einer Schneeflocke (Versicherungen bestehen oftmals auf die Schneeflocke)
Das Fahren mit Spikereifen ist nur in den Sommermonaten Juni, Juli, August und September verboten. Am Heck des Fahrzeugs muss ein genormter Spikeaufkleber gut sichtbar angebracht werden
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen:
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