Hier finden Sie häufig gestellte Fragen:
Bei einem Service werden die Verschleißteile laut Herstellervorschrift geprüft und gewechselt (Öle, Filter, usw.) damit mein Fahrzeug auch weiterhin einwandfrei funktioniert
Vorsichtig und langsam in die Werkstätte fahren und den Fehler analysieren lassen
Sofort anhalten, Motor abstellen um größere Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, Werkstatt anrufen, Fahrzeug abschleppen lassen
PKW mit Sommerreifen gilt 1,6 mm, PKW mit Winterreifen (bei Winterlichen Verhältnissen) gilt 4 mm, für Motorräder gelten die 1,6 mm und für Leichtkrafträder 1 mm
Reifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe und der Kennzeichnung M+S, teilweise kombiniert mit einer Schneeflocke (Versicherungen bestehen oftmals auf die Schneeflocke)
Gilt vom 01.November bis 15.April bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn)
Das Fahren mit Spikereifen ist nur in den Sommermonaten Juni, Juli, August und September verboten. Am Heck des Fahrzeugs muss ein genormter Spikeaufkleber gut sichtbar angebracht werden
